Yoga & MBSR als Prävention


Unsere Yoga- und Achtsamkeits- bzw. Mitgfühls-Kurse werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Nach Abschluss eines ganzen Kurses (bei Yoga je nach Kurs 8, 10 oder 12 Einheiten) können TeilnehmerInnen eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen erfahrungsgemäß nur dann Kursgebühren erstatten, wenn eine mindestens 80%-ige Teilnahme am Kurs - unabhängig vom Grund des Versäumnisses - stattgefunden hat. Die Verhandlung mit der Krankenkasse bei fehlender Stundenzahl obliegt dem/der Kursteilnehmerin. 

Private Krankenversicherer und Beihilfe erstatten insbesondere in der Schwangerschaft schon mal Kursgebühren. Die genauen Bedingungen, insbes. die Höhe des Zuschusses variieren bei den einzelnen Stellen - auch bei den verschiedenen gesetzlichen KK - und müssen von Versicherten dort erfragt werden.

Für TEilnehmer*Innen aus abgeschlossenen Kursen:

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ZERTIFIKATE DER KURSE

Wir stellen hier zum Nachweis die Zertifikate der Zentralen Präventionsstelle zur Verfügung. Kurse, die über ein solches Zertifikat verfügen, werden von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bezuschusst. Die Zertifikate dienen nur zu Ihrer Information, Sie müssen damit nichts machen. Eine entsprechende Bescheingung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie nach Abschluss des Kurses von uns.